Am 23. Februar 2017 findet unsere Experten-Sprechstunde mit RA Oliver Ebert zum Thema "Diabetes und Beruf" statt. Er beantwortet Ihre Fragen live am Donnerstag, den 23. Februar zwischen 17 und 19 Uhr.
RA Oliver Ebert
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Hochschullehrbeauftragter für e-commerce und Internetrecht, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-B), TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor (DSB-A), Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG)
Nägelestr. 6a
70597 Stuttgart-Degerloch
Deutschland
Protokoll der Sprechstunde
Betreff: Berufswahl
FrageGuten Tag, unser Sohn, seit 2,5 Jahren Typ1, möchte gerne die Ausbildung zum Notfallsanitäter absolvieren. Leider verwehrt ihm die Arbeitsagentur/Berufsberatung ihn, aufgrund der Erkrankung, in diesem Bereich als Ausbildungsplatz suchend zu führen. Er solle sich besser für eine Ausbildung im Bereich Wirtschaft/Verwaltung (Bürojob) entscheiden, war die Aussage. Welche Möglichkeiten hat er, doch noch seinen Wunschberuf erlernen zu können? Vielen Dank für die Beantwortung der Frage!
AntwortHallo Nicole,
ich empfehle, ein entsprechendes Attest des Diabetologen vorzulegen, welcher die grundsätzliche Eignung zur Ausbildung zum Notfallsanitäter bestätigt.Wenn die Arbeitsagentur trotzdem eine Stellensuche verweigert, sollten Sie sich dort beschweren bzw. auf einen schriftlichen Bescheid bestehen, gegen den dann Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Betreff: Bewerbung mit Schwerbehindertenausweis
FrageSehr geehrter Herr Ebert, ich habe folgende Fragen: Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen den Formulierungen "Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzug berücksichtigt" und "Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt"? Was kann ich tun, wenn ich nach einem Vorstellungsgespräch (Öffentlicher Dienst / Schwerbehinderte werden bevorzugt berücksichtigt), trotz Ausweis eine Absage erhalten habe und ich das Gefühl habe, dass die Absage aufgrund meiner Diabetes Erkrankung (Diabetes Typ 1 LADA) erfolgt ist? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
AntwortHallo Claudia,
die Wortwahl der Formulierungen hat keine Auswirkung. Öffentliche Arbeitgeber sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen bzw. zu verbeamten. Wenn Sie den Eindruck haben, daß Sie trotz gleicher EIgnung nur aufgrund
ihres Diabetes bzw. Ihrer Schwerbehinderung nicht eingestellt wurden, dann könnte eine unzulässige Diskriminierung vorliegen. In diesem Fall können Sie nach §15 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) möglicherweise Schadensersatz in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern verlangen. https://www.gesetze-im-internet.de/agg/__15.htmlBetreff: Notfallsanitäter mit Diabetes?
FrageUnser Sohn möchte nach seinem Abitur gern eine Ausbildung zum Notfallsanitäter machen und später evtl. Medizin studieren. Er ist jetzt in der 11. Klasse. Seinen Diabetes managt er eigentlich ganz gut, HbA1c liegt um die 7,2 und Unterzuckerungen bemerkt er recht früh. Er hat die medtronic Pumpe 640G mit CGM-Sensor, wodurch er kaum mehr starke Unterzuckerungen hat. Nun hörten wir, dass es in diesem Beruf wohl schwierig werden könnte mit Diabetes. Stimmt das? Liegt die Entscheidung allein bei dem Arzt, der die Berufstauglichkeit feststellen muss?
AntwortHallo, die Tätigkeit als Notfallsanitäter (bzw. später auch als Arzt) hängt davon ab, ob der Diabetes so gut im Griff ist, daß keine anderen Menschen gefährdet werden. Es wird in der Regel aus arbeitsmedizinischer Sicht für die konkrete Tätigkeit geprüft, ob bzw. inwiweit diese möglich ist und/oder ob es Einschränkungen gibt. Generell steht der Diabetes den beiden Berufen nicht im Wege.
Betreff: Diabetes und Beruf
FrageIch bin 16 Jahre alt und würde gerne beruflich zur Feuerwehr zu gehen. Die Frage ist ob dieses mit Diabetes möglich ist. Ich habe schon lange im Internet gesucht aber nichts gutes gefunden. Die grundlegend Sachen sind : Es geht um Berufsfeuerwehr und nicht Freiwillige Neueinsteiger und nicht schon im Beamten Status Können Sie mir sagen, worauf ich achten muss, was ich dem Arbeitgeber sagen soll und wie es überhaupt mit diesem Berufswunsch aussieht. Darf ich das eigentlich machen? LG Markus
AntwortHallo Markus,
leider schliesst der Diabetes wohl oft die Feuerwehrtauglichkeit aus.
Es wird aber im jeweiligen Einzelfall beurteilt werden müssen, ob bzw. inwieweit Sie die Anforderungen erfüllen.
Unter nachstehendem Link finden Sie den "Leitfaden für Betriebsärztezu Diabetes und Beruf", den der Ausschuss Soziales u.a. zusammen mit der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) entwickelt hat.Im Kapitel 11.6 finden Sie Infos zum Feuerwehrdienst
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/diabetes-neu.pdfBetreff: Diabetes und Beruf
FrageHallo, ich würde gerne Fluglotse werden, habe auch sehr gute Voraussetzungen um angenommen zu werden. Es ist aber ein sehr anstrengender Job und ich fürchte, dass der Stress evtl. auch mal eine Unterzuckerung verursachen kann etc... Jetzt habe ich aber mit noch niemandem darüber gesprochen dass ich Diabetes habe und vielleicht gar nicht flugtauglich bin. habe auch nirgends zuverlässige Quellen gefunden, die mir die Tatsache bescheinigen, fdass es nicht gehen würde. Mir einem potentiellen Arbeitgeber möchte ich aber nciht gerne darüber sprechen um mir die Chamcen nicht von Anfang an zu verbauen. Was raten Sie mir? Bzw. wissen Sie ob es überhaupt Sinn macht, dden Beruf mit Diabetes anzugehen? Wo könnte ich mich erkundigen, wissen Sie das? Danke für einen Tipp! Jan
AntwortHallo Jan,
auch hier gibt es kein generelles Verbot, den Beruf aufgrund des Diabetes nicht auszuüben. Es muss aber absolut sichergestellt sein, daß keine Unterzuckerungen auftreten, welche die Aufmerksamkeit und
Konzentration beeinträchtigen können.Ihre Eignung sollte für die konkrete Tätigkeit den dortigen Rahmennebedingungen medizinisch überprüft werden.Betreff: Diabetes und Beruf
FrageIch bin 23 und habe seit 5 Monaten Diabetes Typ 1. Mein Arzt sagte mir, dass ich schonmal darüber nachdenken sollte meinen Beruf aufzugeben. Bin Schornsteinfeger.Er meinte dass das auf Dauer viel zu gefährlich sei. Stimmt das und wie ernst soll ich das jetzt nehmen??? Ich habe diesen Beruf erst vor 3 Jahren durch ne Umschulung erlernt und für mich is es der Traumberuf!!! Is das denn alles wirklich so schlimm wie es mir geschildert wird? Ich muss sagen ich habe während der Arbeit überhaupt keine Probleme mit Unterzuckerungen oder ähnlichem.... MfG Michael
AntwortHallo Michael,
letzlich wird die Entscheidung davon abhängen, ob Sie drohende Unterzuckerungen rechtzeitig erkennen. Ist dies nicht mehr der Fall, dann wäre das Risiko auf Dauer sicher zu gross.In den meisten Fällen kann man diese Gefahren aber durch moderne
Therapiemaßnahmen deutlich verringern, beispielsweise den Wechsel auf andere Insuline oder den Einsatz eines kontinuierlichen Glukosemessgeräts, welches vor Unterzuckerungen warnt bzw. rechtzeitig einen nach unten gehenden Trend anzeigt
Betreff: Diabetes und Beruf
FrageEinen schönen Nachmittag Ich habe Diabetes Typ 1. Ich spritze regelmäßig Insulin , früher machten das meine Eltern, seit meinem 12. Lebensjahr mache ich es selbst. Jetzt bin ich 17. Ich frage mich was ich arbeiten kann als Diabetiker bz. was ich nicht machen kann/darf. Gibt es besondere Gesetze dafür? Ich habe dazu nichts gefunden, und Broschüren lesen mag ich nicht mehr, ich bekomme so viele Broschüren über all das was man als Diabetiker kann, da frage ich mich vor allem was man nicht kann. Vielen dank Eric
AntwortHallo Eric,
die Frage ist schnell beantwortet: es gibt nur noch ganz wenige Berufe, die aufgrund des Diabetes nicht ausgeübt werden können (zB Kampfpilot).Ob bzw. inwieweit Sie für einen Beruf geeignet sind, wird bei kritischen Berufen anhand der konkreten persönlichen Situation und einer arbeitsmedizinischen Gefährdungsanalyse ermittelt werden können.Betreff: Polizeibeamter
FrageHallo, ich bin bereits Polizeibeamter in Baden-Württemberg. Mich würde interessieren ob es bereits eine Rechtssprechung darüber gibt, ob Diabetes Typ 1 trotz der Neuerungen in der Therapie (cgms, fgm,....) derart als Gefährdung angesehen werden kann, welche eine Tätigkeit im operativen Bereich ausschließt oder muss diese Gefährdung im Einzelfall begründet werden?
AntwortHallo,
mir ist leider keine diesbezügliche Rechtsprechung bekannt. Aber in der Tat dürfte man sich wohl mit einigem Erfolg dagegen wehren können, wenn pauschal und ohne Prüfung des Einzelfalls die Einsatzerwendung eingeschränkt oder ausgeschlossen wird.Betreff: Diabetes und Beruf
FrageGuten Abend Herr Ebert, ich bin 49 Jahre alt Männlich und übe seit ca 30 Jahren meinen Beruf aus. Vor ca 2 Jahren wurde bei mir Diabetes Typ 2 festgestellt Vor ca 2 Monaten hat sich mein Gesundheitszustand derart verschlechtert das ich seitdem Krank geschrieben bin. Mein Hba1 Wert lag bei 10,5 und meine Blutzuckerwerte sind konstant zwischen 200 und 400. Ich habe geringe Sehprobleme (kann die Straßenbreite nicht mehr Richtig einschätzen) und Taubheitsgefühl/Kribbeln in Händen,Armen und Beinen. Mein Augenarzt sagte er könne an den Sehproblemen im Moment nicht ändern da die Blutzuckerwerte einfach zu hoch sind. Ich neme Morgends und Abends je eine Siofor 1000 Tablette und Spritze Drei mal Täglich vor dem Essen 26 Einheiten Humalog und Morgens/Abends jeweils 20 Einheiten Basal Insulin. Mein Diabetologe meint es könne eine Insulinresistenz sein und ich soll deshalb eine Haferflocken Kur machen. So nun mein Problem: Diabetologe und Hausarzt sagen, dass ich wieder arbeiten kann, obwohl meine werte konstant hoch sind. Habe den Augenartztermin aber erst im April bekommen und Nerologe steht noch aus. Das Straßenverkehrsamt weiß aber jetzt Bescheid und die sagen, dass ich kein LKW Fahren darf erst wenn meine Werte 3 Monate OK sind. Die wollen jetzt also meinen Führerschein einziehen!! Was mache ich? Der Arzt sagt ja, das Straßenverkehrsamt sagt nein - erst nach eingehender Prüfung und Gutachten. Wenn ich jetzt nicht arbeiten kann, verliere ich natürlich auch meinen Job! Aber wie sieht es mit Krankengeld aus wenn die Ärzte sagen ich kann Arbeiten aber mir aufgrund der Krankheit der Führerschein entzogen ist? Viele Grüße Walter
AntwortHallo Walter,
sofern SIe Unterzuckerungen rechtzeitig wahrnehmen und aus medizinischer Sicht keine sonstigen Bedenken entgegenstehen, ist die Auffassung der Behörde nicht zutreffend bzw. ggf. auch rechtswidrig. Die Behörde hat aber einen gewissen Beurteilungsspielraum.
Vielleicht hilft es, wenn Sie ein freiwilliges Gutachten von einem Diabetologen mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation erstellen lassen: wenn azch dieser Ihre Fahreignung bestätigt, dürfte die Behörde keine Einwände mehr haben können
Betreff: Diabetes und Beruf
FrageIch habe gehört, daß man mit Diabetes nicht Busfahrer oder Pilot werden darf. Stimmt das ? Petra
AntwortIn der Tat gehen die derzeitigen Flugtauglichkeitsvorschriften in vielen europäischen Ländern meist davon aus, daß insulinpflichtige Diabetiker keine Flugzeuge führen dürfen. Dies ist aus medizinischer Sicht nicht
mehr vertretbar, in England bzw. in den USA können Diabetiker daher durchaus Pilot sein. Solange bei uns aber die derzeitigen, veralteten Regelungen nicht geändert werden, muss man leider mit einer Ablehnung entsprechender Bewerbungen rechnen.
Für den Beruf des Busfahrers ist der DIabetes dagegen kein grundsätzliches Hindernis (mehr). Solange Unterzuckerungen rechtzeitig erkannt werden, darf man auch mit Diabetes Omnibus oder Taxi fahrenBetreff: Diabetes und Beruf
FrageMich interessiert seit längerem schon die Frage, ob Diabetiker Sanitäter werden können. Da ich mich schon einige Zeit umhöre, aber nichts konkretes erfahre, zum Teil auch, weil es die Leute einfach nicht interessiert, hoffe ich nun hier eine Antwort zu finden. Auf diversen Seiten, die ich schon durchgestöbert habe, konnte ich noch keine genauen Voraussetzungen für den Beruf eines Sanitäters finden, sondern nur Information zu der Art der Ausbildung und den einzelnen Hilf-Bereichen. Was ich mit 100%-iger Sicherheit sagen kann ist, dass man als Diabetiker kein Polizist werden kann. Bin dort auf ausreichend Seiten gestoßen, die dies bestätigen. Auch bei einem ausführlichen Gespräch mit einem Polizeibeamten, wurde mir klar gemacht, dass Polizei und Diabetes nicht zusammenpassen. Nur Polizei ist nicht gleich auch Sanitäter. Insofern würde ich mich nun interessieren, wie es in diesem Gebiet aussieht. Ich persönlich bin Typ-1-Diabetiker und stehe vor der Frage, welchen Beruf ich ausüben möchte. Da ich immer schon sehr sozial veranlagt war, möchte ich unbedingt in den Öffentlichen Beruf, wo ich Menschen helfen kann. Ich bin eigentlich noch immer ziemlich fertig von der Nachricht, dass ich mit Diabetes kein Polizeibeamter werden kann, da dies schon immer mein Traumberuf war. Würde mich über Antworten freuen. Grüße, Sebastian B.
AntwortHallo Sebastian,
auch für den Beruf eineSanitäters gibt es kein generelles Verbot, diese aufgrund des Diabetes nicht auszuüben. Es muss aber absolut sichergestellt sein, daß keine Unterzuckerungen in Situationen auftreten, wenn Sie eigentlich anderen Menschen helfen sollten. Oft kann man druch moderne Therapiegestaltung (zB Insulinumstellung, Einsatz eines CGM, häufigere BZ-Messung) oder auf die Situation abgestimmte Arbeitsschutzmaßnahmen diese Risiken deutlich verringerern.Die Gefährdungsanalyse bzw. Beurteilung Ihrer individuellen Eignung muss aber arbeitsmedizinisch geklärt werden.Betreff: Diabetes und Beruf
FrageHallo, hab mal eine Frage. Mache dieses Jahr Abi und würde gerne erstmal zur Bundeswehr gehen, weil die ja auch berufsbegleitende Studiengänge etc. anbieten. Bin aber Typ 1 Diabetiker und fürchte., dass sie mich nicht zulassen.Ist das so? Oder kann man einen Weg rein finden auch mit einer chronischen Erkrankung? Viele Grüße Selcuk
AntwortHallo Selcuk,
leider ist es in der Tat so, daß insulinpflichtige DIabetiker aufgrund veralteter Tauglichkeitsvorschriften wohl nicht neu in die Bundeswehr aufgenommen werden. Sofern Sie aber den Diabetes gut im Griff haben und auch keine Folgeschäden vorliegen, dann dürfte eine solche pauschale Einstufung als untauglich diskriminierend sein. Sie könnten dann möglicherweise gegen den Ausmusterungsbescheid rechtlich vorgehen und im Rahmen dessen überprüfen lassen, ob die Tauglichkeitskriterien wirklich in dieser Form noch haltbar sind.Betreff: Diabetes und Beruf
FrageGuten Tag, ich bin die ganze Zeit schon am überlegen, ob ich den Schwerbehindertenausweis beantragen soll. Mein Arzt meinte, das ich gute Voraussetzungen hätte, bin Diabetes Typ 1. Können Sie mir sagen, in welchen Fällen das sinnvoll ist? Ich bin nämlich gerade in einer Ausbildung mnöchte mich in etwa einem Jahr intensiv auf Stellen bewerben. Ist das nicht auch abschreckend für Arbeitgeber oder ist es unterm Strich eher gewinnbringend? Es sind teilweise auch Stellen die verbeamtet werden können (habe Soziale Arbeit studiert und bewerben mcih auch auf Amtsposten). Wie sieht es da aus? Wird man eher schlechter verbeamtet als wenn man keinen Ausweis hat oder geht das mit Ausweis sogar besser? Viele Grüße Maria-Lena Scheuer
AntwortHallo Maria-Lena,
für eine Bewerbung im öffentlichen Dienst bzw. zur Verbeamtung macht ein Schwerbehindertenausweis Sinn, denn bei gleicher Eignung müssten Sie dann sogar bevorzugt eingestellt werden. Auch gelten hinsichtlich der amtsärztlichen Beurteilung (bei Verbeamtung) deutlich geringere Voraussetzungen. Im Bereich der Privatwirtschaft würde ich einen Schwerbehindertenausweis bei der Bewerbung nur dann angeben, wenn Sie wirklich sicher sein können, daß dies kein Ausschlusskriterium ist. Meist wird dies allenfalls bei Grossunternehmen der Fall sein, aber selbst da haben Sie keine Garantie.. ;-)Tipp: Sie müssen einen Ausweis nach derzeitiger Rechtslage selbst auf Nachfrage nicht angeben.Betreff: Diabetes und Beruf
FrageLieber Herr Ebert, meine Stelle soll evtl. wegrationalisiert werden. Ich habe auch keinen Schwerbehindertenausweis. habe ich da trotzdem mit meinem Diabetes typ 1 bessere Chancen meinen Job zu behalten als Kollegen ohne chronische Erkrankung? Wie lange dauert es, einen Ausweis zu beantragen? Könnte der mir ggf. noch helfen? Ich denke, dass sich das im Laufe des jahres mit dem Job entscheiden würde. Wie sieht es mit Abfindungen aus? kann man da mehr "rausschlagen" als Diabetiker etc., wie sind meine Rechte (allgemein und mit Diabetes speziell)? Danke für eine Auskunft! Gruß Marianne
AntwortHallo Marianne,
in Ihrer aktuellen Situation macht es in der Tat Sinn, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. In jedem Fall werden Sie einen Grad der Behinderung von 30 zuerkannt bekommen, womit Sie ggf. einen Antrag auf Gleichstellung bei der Arbeitsagentur stellen und - sofern dierser erfolgreich ist - anschliessend denselben Kündigungsschutz wie Schwerbehinderte geniessen.Da der Arbeitgeber bei einer Kündigung vieles falsch machen kann, kann man bei geschickter Verhandlung bzw. kompetenter anwaltlicher Vertretung in der Regel deutlich höhere Abfindungssummene erzielen.
Betreff: Diabetes und Beruf
FrageIn der Presssemitteilung sagen Sie, dass man mit seiner Erkrankung im Job eher zurückhaltend umgehen sollte. Könnten Sie erläutern warum? Danke und Gruß Phil
AntwortHallo Phil,
die Frage stellt sich eher anders herum: warum sollte man den Diabetes denn offensiv erwähnen ? Wenn der Diabetes für die Ausübung der Tätigkeit keine nennenswerte Rolle, dann muss man das ja auch nicht thematisieren. Die Gefahr, von Kollegen bzw. dem Arbeitgeber dann womöglich "gemobbt" zu werden, ist nämlich nicht zu unterschätzen.