Handlungsempfehlung der Deutschen Diabetes Gesellschaft/Kommission Digitalisierung für Diabetesteams in ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen zur Datensicherheit und zum Datenaustausch

Diese Handlungsempfehlung verfolgt – als Ergänzung zum „Kodex der DDG zur Digitalisierung“ (2023) – das Ziel, einen Handlungsrahmen für den praktischen Alltag in Form einer Checkliste anzubieten. Eine regelmäßige (z.B. jährliche) Überarbeitung sowie eine Prüfung und Anpassung an mögliche juristisch veränderte Rahmenbedingungen ist vorgesehen.

Eine verantwortungsvolle Datenerhebung und -nutzung im täglichen Gebrauch digitaler Anwendungen bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes zwischen Industrie und Diabetesfachkräften sollte zum Wohle der Patient*innen auf gleichberechtigter Basis erfolgen und keine rechtliche Unsicherheiten in Diabetesteams hervorrufen. Diese Handlungsempfehlung erhebt keinen Anspruch auf Rechtssicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen, sondern soll eine Orientierungshilfe für eine digitale Patientenbetreuung im vorgegebenen Rechtsrahmen (DGSVO) darstellen.