Mit Diabetes den Schwerbehindertenausweis beantragen?

Paar geht spazieren im Park

Menschen mit Diabetes mit einem Schwerbehindertenausweis haben ein Anrecht auf Sonderrechte und -leistungen. Dazu gehört der besondere Kündigungsschutz, der Anspruch auf Zusatzurlaub und Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer. Eine Steuerersparnis erhalten auch Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher, die Schwerbehindertenstatus haben. Damit sollen die zahlreichen Benachteilungen im Alltag ausgeglichen werden. Bevor Sie den Antrag stellen, sollten Sie sich allerdings gut beraten lassen. Oft wird es Diabetikern auf Schulungen empfohlen: „Beantragen Sie einen Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt.” Tatsächlich bringt der Status einige Vorteile mit sich – besonders in der Arbeitswelt. Schwerbehinderten wird laut Sozialgesetzbuch ein besonderer Kündigungsschutz zuteil.

Ein Arbeitgeber, der einem Schwerbehinderten kündigen möchte, muss zunächst das zuständige Integrationsamt unterrichten und die Zustimmung der Behörde abwarten. Außerdem haben Inhaber eines Schwerbehindertenausweises Anspruch auf fünf Tage zusätzlichen bezahlten Sonderurlaub und müssen, wenn sie es wünschen, von Mehrarbeit freigestellt werden. Doch wer Diabetes hat, ist nicht automatisch „schwerbehindert”. Dieser Status wird laut Gesetz nur Menschen zuteil, deren Grad der Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. Der Bundesrat hat am 9. Juli 2010 eine Neuregelung der Versorgungsmedizin-Verordnung beschlossen. Darin sind die Voraussetzungen geändert, nach denen Diabetiker zukünftig einen Schwerbehindertenausweis erhalten können. Bisher musste der Nachweis einer instabilen Stoffwechsellage bzw. schwerer Unterzuckerungen erbracht werden, um als Diabetiker Schwerbehindertenstatus zu erhalten.

Nach der neuen Regelung sind jetzt folgende Kriterien ausschlaggebend für die Bewilligung:

  • der hohe Therapieaufwand der Betroffenen
  • deren Benachteiligungen im Alltag

Menschen mit Diabetes gelten jetzt als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen. Außerdem müssen sie durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt sein. Es besteht nun die Hoffnung, dass Menschen mit Diabetes Typ 1, insbesondere Kinder und Jugendliche, durch ihren höheren Therapieaufwand nun noch bessere Chancen haben, künftig einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten.

Den Ausweis können Diabetiker beim Versorgungsamt beantragen. Ein Amtsarzt prüft dort, wie hoch der Grad der Behinderung ist. Dieser ist in seiner Entscheidung an die nun geänderte Versorgungsmedizin-Verordnung gebunden. Ab einem Grad der Behinderung von 50  (auf einer Skala bis 100) wird eine Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Wer einen Antrag stellen möchte, sollte sich auf jeden Fall beraten lassen. Gerade für Menschen mit Diabetes, die beruflich noch nicht Fuß gefasst haben, kann ein Schwerbehindertenstatus auch Nachteile mit sich bringen. Wird die Schwerbehinderung beispielsweise bei einer Bewerbung bekannt, dann steigen die Chancen auf eine Einstellung nicht immer – trotz der Behindertenquote, die größere Betriebe zu erfüllen haben.

Hinzu kommt: noch immer sind die Begriffe „Behinderung” und „Schwerbehinderung” gesellschaftlich mit Vorurteilen verbunden. Einige Diabetiker empfinden es belastend, offiziell als „schwerbehindert” ausgewiesen zu sein. Beziehen Sie auch diese psychischen Aspekte in Ihre Entscheidung mit ein.

Stand 28.9.2010

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