Versicherungen mit Diabetes

eine Person tippt auf einem Taschenrechner. Sie hat einen Stift in der Hand
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Versicherung für Menschen mit Diabetes – ein großes Problem in der Praxis

Eine vernünftige Risiko-Absicherung – sei es für Krankheit, Unfälle oder Invalidität – ist für jeden ratsam.  Für Menschen mit chronischen Krankheiten ist es allerdings meist schwer, eine Versicherung zu erhalten:

Fragen zu Gesundheitszustand sowie zu bisherigen Erkrankungen und Behandlungen müssen vollständig, umfassend und wahrheitsgemäß beantwortet werden. Wird der Diabetes aber wahrheitsgemäß angegeben, dann hat dies meist eine Ablehnung zur Folge – das Risiko erscheint für die Versicherer schlicht zu hoch. Derzeit gibt es aber leider keinen Ausweg aus dem Dilemma, denn ein Verschweigen des Diabetes ist unzulässig und würde dazu führen, dass die Versicherung im Schadensfall nicht bezahlen muss.

Ein kleiner Hoffnungsschimmer: Die Risikoprüfung und -bewertung vor Vertragsabschluss erfolgt immer im Einzelfall. Es kommt daher gar nicht selten vor, dass der eine Diabetiker vom selben Unternehmen versichert, der andere dagegen abgewiesen wird.

Ich empfehle daher grundsätzlich, am Besten einen unabhängig (!) arbeitenden Versicherungsmakler zu beauftragen, welcher dann aus der Vielzahl von Anbietern möglicherweise einen Versicherer herausfinden kann, der einen angemessenen Vertrag anbietet. Allerdings muss nicht selten mit einem Risikozuschlag (in Höhe von bis zu 100%) der normalen Prämie gerechnet werden.

Unbedingt sollte man die Vertragsbedingungen sehr genau lesen: Eine Versicherung, die dann nicht zahlen will, wenn der Diabetes in irgendeiner Form am Schadensfall "mitwirkt", ist eigentlich meist unbrauchbar. Wer beispielsweise aufgrund des Diabetes einen Schlaganfall erleidet und ein Pflegefall wird,  könnte dann keine Leistungen erwarten. Auch eine Unfallversicherung würde dann nicht bezahlen müssen, wenn man in Unterzuckerung stürzt und sich hierbei verletzt.

Im Zweifel sollten Sie nachfragen und etwaige Zusicherungen des Versicherungsagenten unbedingt schriftlich festhalten.

Krankenkasse oder Krankenversicherung?

Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind  eine  Solidargemeinschaft: Sämtliche Mitgliedsbeiträge sowie staatliche Budgets kommen  in  einen "Topf",  aus dem alle Ausgaben bestritten werden müssen. Dieses Umlageverfahren bedeutet, dass junge Menschen durch ihren Beitrag die höheren Gesundheitskosten für Ältere mitfinanzieren.

Es herrscht das sog. Sachleistungsprinzip: Das bedeutet, dass Arzt oder Krankenhaus direkt mit dem Kostenträger abrechnen; der Patient muss für die Behandlung außer einem kleinen Eigenanteil (Praxisgebühr) nichts bezahlen. Die Mitgliedschaft ist nicht von einer Gesundheitsprüfung abhängig.

Die Kassenleistungen sind für alle Mitglieder gleich; Familienangehörige sind
grundsätzlich bei einem Beitragszahler mitversichert. Im Gegensatz zur solidarisch arbeitetenden Krankenkasse arbeiten die privaten Krankenversicherungen dagegen gewinnorientiert. Die Unternehmen müssen möglichst profitabel arbeiten, daher müssen Risiko und Kosten so gering wie möglich gehalten werden. Vor Vertragsschluss ist daher eine Gesundheitsprüfung erforderlich. Menschen mit chronischen Krankheiten erhalten meist kein Vertragsangebot oder müssen deutlich höhere Prämien bezahlen – denn das Risiko ist für die Versicherung einfach zu hoch.

Auch die Höhe der Prämien sind von Alter und individuellem Risiko abhängig.
In mancher Hinsicht (nicht immer!) geniessen Privatpatienten eine umfassendere Versorgung als Kassenpatienten.

Ein weiterer wesentlicher Unterschied ist, dass nur die Leistungen bezahlt werden, die im Vertrag geregelt sind - eine Insulinpumpe wird daher nur erstattet, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Im Gegensatz zur gesetzlichen Kasse muß der Privatpatient in Vorleistung treten, d. h. er muss die Arzt- und Krankenhausrechnungen zunächst selbst bezahlen und legt dann die Rechnungen seiner Versicherung vor. Probleme gibt es regelmäßig dann, wenn  die Versicherung nicht oder nur teilweise bezahlen will: Der  Betroffene hat die meist hohen Kosten bereits aus eigener Tasche verauslagt und muss dann – unter beträchtlichem Prozess- und Kostenrisiko – die Erstattung von der Versicherung erstreiten.

Der Experte zum Thema Recht und Soziales:

Rechtsanwalt Oliver Ebert beantwortete bereits im diabetesDE-Experten-Chat Fragen zu diesem Thema. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Thema Diabetes und Recht. Lesen Sie die Protokolle der Sprechstunde. Oder werden Sie Mitglied bei diabetesDE und sichern sich eine kostenlose Rechtsberatung.

Quelle: RA Oliver Ebert, REK RECHTSANWÄLTE Stuttgart, Balingen.

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