G-BA-Beschluss zur „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absund

Pressemitteilung der DDG

Deutsche Diabetes Gesellschaft gegen die Übernahme ärztlicher Tätigkeiten durch andere Berufsgruppen: Pflege gezielt in die Diabetes-Behandlung einbeziehen

Berlin, Dezember 2011 – Im Interesse der Patienten lehnt die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) eine Übertragung ärztlicher Tätigkeiten auf dafür nicht ausgebildete Berufsgruppen ab. Dies plant jetzt jedoch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen eines Modellvorhabens. Grundlage dafür ist eine Richtlinie „über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde“. Damit unterläge die Verantwortung für die jeweilige Behandlung nicht mehr dem Arzt. Dieser Beschluss gefährde das Recht des Patienten auf eine Behandlung nach Facharztstandard.

Stellungnahme des VDBD

Der Verband der Diabetesberatungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) e.V. nimmt zum G- BA- Beschluss zur „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V“ wie folgt Stellung:

Pressemitteilung des Deutschen Diabetiker Bunds (DDB)

Bei der Heilkundeübertragung darf es keine Qualitätseinbußen geben!

Kassel, Dezember 2011 - Immer mehr Menschen sind pflegebedürftig, jeder vierte Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Deutschland hat Diabetes. Doch das Geld, das für die Pflege zur Verfügung steht, ist begrenzt. Arbeitsdruck und überbordende Bürokratie halten zudem Ärzte von ihrer eigentlichen Aufgabe, der Patientenversorgung, ab. Mehr Verantwortung für Pflegekräfte fordert daher die Politik.

Stellungnahme des Bundesverbands niedergelassener Diabetologen (BVND)

Seit kurzem gibt es einen Beschluss des G-BA zur Ausübung von Heilkunde durch ärtzliches Hilfspersonal.

Stellungnahme des Bundesverbandes niedergelassener Diabetologen in Bayern (BNDB)

Hiermit legen wir als Präsidium und im Auftrag des Berufsverbands niedergelassener Diabetologen in Bayern offiziell Widerspruch gegen den o.g. G-BA-Beschluss ein.