Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat auf der Basis des IQWiG-Berichts A05/08 einen Beschlussvorschlag zur Änderung der Arzneimittelrichtlinie in §§7,16 und Anlage III: Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Menschen mit Diabetes Typ 2 der Arzneimittelrichtlinie veröffentlicht und ein entsprechendes Stellungnahmeverfahren eingeleitet. Hierin wird ein Verordnungsausschluss von Harn- und Blutzuckerteststreifen bei Patienten mit Diabetes Typ 2, die nicht mit Insulin behandelt werden, empfohlen.
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