Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu langwirksamen Insulinanaloga

Die am 18.3.10 veröffentlichte Beschlussvorlage schließt langwirksame Analoginsuline aus der Erstattungsfähigkeit für gesetzlich versicherte Typ 2 Diabetespatienten aus, so lange sie teurer sind als Humaninsulin. Dieser Ausschluss der Erstattungsfähigkeit ist erfolgt, obwohl langwirksame Insulinanaloga insbesondere die Häufigkeiten der schädlichen Unterzuckerungen (Hypoglykämien) vermindern und damit eine erhöhte Sicherheit für die Patienten bieten.