Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Erstattungsfähigkeit „Glitazone zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 2“

Eine ganze Wirkstoffgruppe zur Therapie des Diabetes mellitus Typ 2 - die Glitazone – werden in der Beschlussvorlage von der Verordnung zu Lasten der GKV ausgeschlossen. Dieses wird empfohlen, obwohl Glitazone nach den im IQWiG Bericht zitierten klinischen Studien Arzneimittel mit einem belegten Zusatznutzen sind, insbesondere für diejenigen Patienten, die eine Hypoglykämie-freie Therapie benötigen. Bei Umsetzung der Beschlussvorlage würden GKV-Versicherte Glitazone trotz medizinischer Notwendigkeit nur noch privat erhalten, obwohl diese weiterhin in Europa, Kanada und USA zugelassen bleiben und millionenfach verordnet werden. Laut AVR 2008 waren es in Deutschland bislang zirka 70 Mio. DDD in einem Jahr.