Verordnungsausschluß von Pioglitazon zu Lasten der GKV

Nachdem zunächst das Bundesministerium für Gesundheit weitere Erklärungen vom GBA verlangt hatte, ist nach einer Stellungnahme des GBA dieser Verordnungsausschluß vom BMG nicht mehr beanstandet worden und tritt somit am 1.4.2011 in Kraft.

Die Deutsche Diabetes Gesellschaft bedauert diesen Ausschluß und hat bereits in der Stellungnahme nach Bekanntwerden des GBA-Beschlusses im Juni unter der Überschrift „Plädoyer für eine individuelle Diabetestherapie mit gut ausgestattetem therapeutischen Werkzeugkoffer, der auch Medikamente enthält, die zwar selten benötigt werden, im Zweifelfall aber unverzichtbar sind“ darauf hingewiesen, dass es im Gegensatz zur Begründung des GBA zum Verordnungsausschluß sehr wohl Patienten gibt, die von Pioglitazon profitieren und für die es derzeit keine gleichwertigen medikamentösen Alternativen gibt.