Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17.3.2011 beschlossen, die Verordnungsfähigkeit von Urin- und Blutzuckerteststreifen für nicht-insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker einzuschränken. Der Beschluss wurde am 22.06.2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht und wird zum 01.10.2011 rechtskräftig.
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