Gelten Diabetiker als schwerbehindert?

Menschen mit Diabetes gelten nicht automatisch als schwerbehindert. Es gibt verschiedene Stufen, ab welchem Krankheitsgrad welcher Schwerbehindertengrad beantragt werden kann: Menschen mit Diabetes, deren Therapie eine Unterzuckerung auslösen kann, die mindestens 1-mal täglich ihren Blutzucker selbst messen und durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt sind, können einen Schwerbehindertengrad von bis zu 40 erhalten. Menschen mit Diabetes, die täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen, deren Dosis sie je nach Ernährung, Bewegung und Blutzucker selbst anpassen und die außerdem noch gravierende Einschnitte in ihrer Lebensführung haben, gelten mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 als schwerbehindert. Ein Amtsarzt beim Versorgungsamt prüft nach diesen Regeln, wie hoch der Grad der Behinderung im jeweiligen Einzelfall ist. Erst ab einem Grad der Behinderung von 50  (auf einer Skala bis 100) wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.