Telemedizin

Der Begriff „Telemedizin“ bezeichnet die medizinische Versorgung trotz räumlicher Trennung mithilfe von audiovisuellen Kommunikationstechnologien. Die Videosprechstunde wird seit dem Jahr 2017 als telemedizinische Leistung für die Behandlungsteams vergütet. Sie wurde spätestens seit der Corona-Pandemie immer wichtiger. Seither sorgen diverse Regelungen wie das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) dafür, dass immer mehr digitale Leistungen möglich sind.

Dabei kann Telemedizin zwischen Ärzten und Ärztinnen selbst zum Einsatz kommen sowie zum Austausch zwischen medizinischem Personal und Patient*innen, MFAs, Krankenhäusern oder Rehabilitationseinrichtungen. Vertragsärzt*innen können aktuell bis zu 30 % der vertragsärztlichen Leistungen pro Behandlungsquartal per Videosprechstunde erbringen.

Zu den konkreten Einsatzmöglichkeiten zählen:

  • Videosprechstunden
  • Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
  • Telemonitoring
  • Telekonsile (also patientenbezogene Beratung durch andere medizinisch Behandelnde)
  • telemedizinische Kontrollen von Patient*innen.

Weil dabei jeweils personenbezogene medizinische Daten erhoben und übertragen werden, gelten für telemedizinische Dienste hohe Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit.

Potenzial hat Telemedizin nicht nur im Rettungswesen, sondern auch bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum. Auch angesichts einer älter werdenden Gesellschaft und des zunehmenden Ärztemangels kann Telemedizin Abhilfe schaffe. Folglich gibt es diverse Ansätze für ihre Weiterentwicklung. So soll es beispielsweise bis zum Jahr 2026 in mindestens 60 % der häuslichen unterversorgten Regionen eine Anlaufstelle für assistierte Telemedizin geben, stellt das Bundesministerium für Gesundheit in Aussicht.

Wenn keine direkten körperlichen Untersuchungen, Blutentnahmen oder technische Untersuchungen notwendig sind, bietet Telemedizin einen Behandlerkontakt ohne Wegstrecke zum Termin und ohne unbestimmte Wartezeit in einem Wartezimmer mit immer pünktlichem Kontakt.