COVID-19 und Impfung

Covid-19-Impfung
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Die Deutsche Diabetes Gesellschaft empfiehlt, Erwachsene mit Diabetes gegen Covid-19 zum Impfen. Hier können Sie die Stellungnahme nachlesen.

Eine zweite Auffrischungsimpfung wird derzeit (Stand 23.09.2022) folgenden Personengruppen empfohlen:

  • Menschen ab 60 Jahren
  • Menschen ab 5 Jahren mit bestimmten Grunderkrankung mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe gemäß STIKO-Empfehlung oder mit Immunschwäche
  • Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit einem Risiko für einen schweren Verlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen

Corona-Impfstatus: Ab Herbst drei Corona-Impfungen notwendig

Ab dem 1. Oktober 2022 tritt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft, die den Impfstatus betrifft. Noch bis zum 30. September reichen zwei Corona-Impfungen aus, um als vollständig geimpft zu gelten. Ab dem 1. Oktober gilt man nur mit drei Impfungen oder mit zwei Impfungen plus einer Infektion als vollständig geimpft. 

Aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ist diese Änderung vor allem für Menschen, die im Gesundheitssektor arbeiten, z.B. Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen (auch Diabetolog*innen oder Diabetesberater*innen), wichtig.

Die Änderungen im Überblick: 

Regelung bis zum 30. September 2022:

Als vollständig geimpft gilt, wer

  • zwei Impfungen erhalten hat oder
  • eine Impfung, wenn 
    • vor der Impfung eine mit Antikörpertest oder PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
    • nach der Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind

Regelung ab 1. Oktober 2022:

Als vollständig geimpft gilt, wer

  • drei Impfungen (Abstand von mindestens drei Monaten zwischen zweiter und dritter Impfung) erhalten hat oder
  • zwei Impfungen, wenn
    • vor der ersten Impfung eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion erfolgte oder
    • vor der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte oder
    • nach der zweiten Impfung eine mit PCR-Test nachgewiesene Infektion erfolgte und seit der Testung 28 Tage vergangen sind