Diabetes im Berufsalltag

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Expertenchat mit Rechtsanwalt Oliver Ebert

Am 13. September 2018 findet der Experten-Chat zum Thema "Diabetes im Berufsalltag" mit Rechtsanwalt Oliver Ebert statt. Er beantwortet Ihre Fragen live am Donnerstag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr.

Rechtsanwalt Oliver Ebert, Stuttgart
© Ebert

RA Oliver Ebert

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Hochschullehrbeauftragter für e-commerce und Internetrecht, TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-B), TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor (DSB-A), Vorsitzender des Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft (DDG)

Nägelestr. 6a
70597 Stuttgart-Degerloch
Deutschland

Protokoll der Sprechstunde

  • Betreff: Änderung des Dienstverhältnis

    Frage

    Guten Tag. Ist eine Änderung eines Dienstverhältnises (z. B. Beamter auf Lebenszeit, Berufssoldat) eines Diabetikers (Typ 1) einklagbar, wenn ähnliche Dienstposten ebenfalls von einem Diabetiker besetzt sind? Voraussetzung ist natürlich eine gleiche fachliche und charakterliche Befähigung. Danke für Ihre Antwort

    Antwort

    Hallo, die Frage läßt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Diabetes-Erkrankung allein bringt zunächst auch keine Sonderstellung. Wer jedoch schwerbehindert (Grad der Behinderung 'GdB' von 50) oder gleichgestellt (möglich ab GdB 30) ist, der muss bei gleicher Eignung grundsätzlich bevorzugt berücksichtigt werden.

    Sofern ein gleicher Dienstposten von einem Diabetiker bekleidet ist, während man Ihnen (nur) aufgrund der Krankheit den Zugang zu einem solchen Posten verwehrt, dann könnte eine Klage durchaus erfolgversprechend sein.

    Allerdings gibt es kein "Recht im Unrecht": wenn sich ergibt, daß der andere Diabetiker den Dienstposten an sich gar nicht hätte bekommen dürfen (zB aufgrund entgegenstehender Tauglichkeitsvorschriften), dann können Sie natürlich nicht fordern, daß man auch bei Ihnen die Vorschriften verletzt.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Hallo, ich bin 49 und übe meinen Beruf seit fast 30 Jahren aus. Vor etwa 1,5 Jahren wurde bei mir Diabetes Typ 2 festgestellt. Hatte aber keine Beschwerden, daher habe ich es nicht so ganz ernst genommen. Jetzt bin ich aufgrund meiner schlechten mentalen Verfassung krankgeschrieben. Mein Hba1 Wert lag bei 11,5 und meine Blutzuckerwerte sind konstant zwischen 200 und 400. Ich habe geringe Sehprobleme und Taubheitsgefühl/Kribbeln in Händen, Armen und Beinen. Mein Augenarzt sagte er könne an den Sehproblemen im Moment nicht ändern da die Blutzuckerwerte einfach zu hoch sind. Mein Problem: Mein Diabetologe und Hausarzt sagen, dass ich wieder arbeiten gehen könnte, da die Werte konstant (hoch) sind. Das Straßenverkehrsamt ist jedoch davon informiert und sie sagen dass ich kein LKW Fahren darf erst wenn meine Werte 3 Monate ok sind die wollen meinen Führerschein einziehen! Was mache ich? Arzt sagt Arbeiten ist ok, Straßenverkehrsamt sagt nein erst nach eingehender Prüfung und Gutachten. Und wie sieht es mit Krankengeld aus wenn die Ärzte sagen, dass ich arbeiten kann aber mir aufgrund der Krankheit der Führerschein entzogen ist. Können Sie mir Ihre Einschätzung / Erfahrung mitteilen? Danke und Gruß Michael

    Antwort

    Hallo,

    in Ihrem Fall ist es ja leider tatsächlich so, daß es aufgrund der hohen Blutzuckerwerte zu Sehstörungen kommt. Diese können natürlich Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen.

    Die Strassenverkehrsbehörde ist daher berechtigt (gem. § 11 Fahrerlaubnisverordnung,https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__11.html), von Ihnen ein Gutachten anzufordern. Sie sollten ein solches Gutachten daher unbedingt machen lassen, denn ansonsten wird die Behörde die Fahrerlaubnis einziehen.

    Was das Krankengeld angeht, kommt es u.a. auf Ihre Tätigkeit an: Wenn Sie als LKW Fahrer angestellt sind und diese Tätigkeit auch zuletzt ausgeübt haben, dann dürfte meines Erachtens schon eine Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Der Arzt müsste Sie dann krankschreiben, denn Sie können die Tätigkeit (=LKW fahren) aufgrund Ihres Gesundheitszustands momentan nicht ausüben.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Ich bin 24 und habe seit etwa 4 Monaten Diabetes Typ 1. War letztens wieder bei meinem Arzt und der sagte das ich schonmal darüber nachdenken sollte meinen Beruf aufzugeben. Ich bin Schornsteinfeger. Er meinte das das auf Dauer viel zu gefährlich sei. Ich habe diesen Beruf erst vor 3 Jahren durch eine Umschulung erlernt und für mich ist es ein Traumberuf Ich habe während der Arbeit überhaupt keine Probleme mit Unterzuckerungen oder ähnlichem.... Warum sollte es so schlimm sein, diesen Beruf auszuüben? Können Sie mir einen Tipp geben, wie ich mich absichern kann. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts von der Krankheit und ich traue mich jetzt auch nicht, ihm was zu sagen. Muss ich das? Und wo kann ich erfahren, ob ich wirklich den Job aufgeben mus? Über Hilfe wäre ich dankbar! LG Max

    Antwort

    Hallo Max,

    die Diabetes-Erkrankung steht dem Beruf des Schornsteinfegers grundsätzlich nicht mehr entgegen. Es bestehen natürlich Ris8iken, u.a. das Absturzrisiko - wenn Sie aber die ohnehin vorgeschriebenen Arbeitsschutzvorschriften (u.a. Absicherung, Anleinen, etc.) einhalten, dann lassen sich die Risiken deutlich verringern. Wenn Sie dazu noch auf eine stabile Stoffwechselführung achten und den Blutzucker regelmäßig messen (oder ggf. ein System zur kontinuierlichen Glukosemessung einsetzen), dann sollte einer dauerhaften Berufsausübung nichts entgegenstehen.

    Dem Arbeitgeber müssen Sie Ihre Krankheit nicht mitteilen. Den Beruf aufgeben müssten Sie wohl erst, wenn Sie Unterzuckerungen dauerhaft nicht mehr rechtzeitig wahrnehmen können und sich die damit einhergehenden Risiken auch durch den Einsatz von neuen Diabetestechnologien sowie der Einhaltung der Arbeitsschutzmaßnahmen nicht vernünftig reduzieren lassen.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Hallo, ich habe Typ 2 Diabetes erst seit Juli 2018 diagnostiziert. Hatte mich aber noch im Juni auf eine neue Stelle beworben – ich bin in der Straßenreinigung tätig – und wurde jetzt genommen. Weil es ein sehr körperlicher Job ist und ich schwere Tonnen schiebe und viel stehend arbeite, habe ich Angst, dass es „nach hinten los geht“. Mein Arbeitgeber weiß noch nichts davon, weil ich erst kürzlich die Diagnose erhalten habe (also nach der Bewerbung) und ich jetzt Angst habe, dass es für ihn ein Kündigungsgrund ist. Ist es das? Muss ich ihm was sagen? Kann er mich gar nicht erst beschäftigen? Welche rechte habe ich? Viele Grüße Heinrich G.

    Antwort

    Hallo,

    die Diabetes-Erkrankung allein wäre kein Kündigungsgrund.

    Allerdings kann der Arbeitgeber möglicherweise kündigen, wenn Sie deswegen die körperlichen Anforderungen für die Stelle nicht mehr erfüllen, d.h. wenn Sie die Tätigkeit aufgrund der Krankheit nicht mehr ausüben können.

    Die Diabetes-Krankheit müssen Sie dem Arbeitgeber nicht mitteilen.
    Sofern Sie Insulin oder andere blutzuckersenkende Medikamente einsetzen, sollten Sie aber zumindest die engsten Kollegen informieren, damit diese im Falle einer Unterzuckerung richtig reagieren bzw. Ihnen helfen können.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Guten Tag, ich bin 16 Jahre alt und will gerne zur Feuerwehr gehen nach meinem Hauptschulabschluss. Ist das mit Diabetes überhaupt möglich? Ich habe schon lange im Internet gesucht aber nichts gutes gefunden. Es geht um Berufsfeuerwehr und nicht die Freiwillige und Neueinsteiger und nicht schon im Beamtenstatus Haben Sie eine Antwort für mich? Viele Grüße Felix

    Antwort

    Hallo Felix,

    leider ist nicht einfach, den Diabetes mit den Anforderungen und Risiken der Tätigkeit eines Berufsfeuerwehrmanns zu vereinbaren.
    Man muss für jeweils im konkreten Fall und für den vorgesehenen Verwendungszweck untersuchen und prüfen, ob die mit der Krankheit verbundenen Risiken die Tätigkeit ermöglichen.

    Die Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherung e. V. (DGUV) hat zusammen mit dem Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft einen Leitfaden für Betriebsärzte und Arbeitgeber herausgegegeben; dort sind auch weitere Informationen für Feuerwehr enthalten.
    Sie können die Broschüre auf der Website der DGUV herunterladen.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Habe jetzt seit etwas mehr als zwei Jahren Diabetes Typ 1. Habe darauf 40 % bekommen und meine Werte sind sehr unstabil. Bin 41 Jahre alt und habe nun starke Schmerzen in meinen Füßen wegen Neuropathie. Habe nun mit Hilfe des VdK einen Verschlechterungsantrag gestellt der erstmal abgelehnt wurde (Einspruch ist schon gemacht). Kann nun durch meine Schmerzen meinen Beruf als Malermeister LEIDER (!) nicht mehr ausüben. Nun sagt mir das Arbeitsamt das ich keine Umschulung bekomme weil ich angeblich schon zu alt dafür bin – so ein Quatsch weil man ja heutzutage bis bald 70 arbeiten muss!!!! Aber ab 50 % würde ich sofort eine Umschulung bekommen. Mir ist es egal worüber ich diese bekomme - ob von der LVA oder dem AA. Ich muss doch wieder was tun können! Jetzt liege ich der Allgemeinheit auf der Tasche, dabei bin ich doch bereit, was zu tun!!!! Es ist mir auch nicht möglich rauszubekommen was ich noch anstellen muss, dass ich auf die 50 Prozent komme. Kann ja nicht sein, dass ich mir deswegen noch den Fuß abhacken soll oder? Haben Sie einen Tipp für mich, was ich tun kann, um umzuschulen? Vielleicht warten, bis ich noch Depressionen bekomme und dann das berücksichtigen lassen??? Danke und beste Grüße Kai Uwe Wolf

    Antwort

    Hallo,

    es ist zwischenzeitlich recht schwierig, für den Diabetes einen höheren Grad der Behinderung (GdB) als 40 zu bekommen.
    Nachdem die Neuropathien bei Ihnen aber so stark ausgeprägt sind, müssen diese separat berücksichtigt werden. Ich denke, daß die Chancen in Ihrem Fall nicht ganz schlecht stehen, daß Sie die Schwerbehinderung in Widerspruch bzw. mit anschliessender Klage durchsetzen können.

    Unter nachstehendem Link finden Sie meine Broschüre/Checkliste zum Thema mit vielen Tipps:
    https://www.diabetes-forum.de/produkte/details/2145987674/eBook-Schwerb…

    Wenn Ihnen die weitere Tätigkeit als Malermeister tatsächlich nicht mehr möglich ist und dies auch ärztlich begründet ist, dann können Sie die Umschulung möglicherweise auf dem Rechtswege durchsetzen.
    Ich empfehlen hierzu, daß Sie einen Fachanwalt für Sozialrecht vor Ort konsultieren. Adressen erhalten Sie von der für Sie örtlich zuständigen Anwaltskammer.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Lieber Herr Ebert, Ich habe Typ 1 und möchte gerne ein Aufbaustudium beginnen, dafür sind Studiengebühren fällig, es sein denn man hat einen Schwerbehindertenausweis. Den habe und will ich aber nicht haben. Oder man hat eine chronische Krankheit, die sich erheblich studienerschwerend auswirkt. Beim Erststudium hatte ich noch keinen Diabetes. Mein Arzt soll deshalb ein detailliertes Attest ausschreiben. Nächste Woche muss ich zu ihm. Jetzt meine Frage: was muss in das Attest rein? Worauf muss ich achten? Wissen Ärzte immer, was sie reinschreiben müssen? Lieben Gruß Arndt

    Antwort

    Hallo Arndt,

    eine solche Bescheinigung darf der Arzt allein aufgrund Ihres Diabetes nicht ausstellen. Es kommt darauf an, ob bzw. inwieweit in Ihrem konkreten Fall die Krankheit erheblich studienerschwerend ist.

    Dies müsste der Arzt dann beschreiben und nachvollziehbar begründen.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Sehr geehrter Herr Ebert, welche Konditionen muss ich als Typ 2 Diabetiker erfüllen, dass ich berufsunfähig werde? Ich habe schon diverse Begleiterkrankungen, einen BZ, den ich kaum in den Griff bekomme, hohen Blutdruck und schlechte Blutfettwerte, spritze schon Insulin und bin auf dem einen Auge blind. Ich bin bereits 58 und habe nicht mehr die Kraft als Spengler weiter zu arbeiten. Mit freundlichen Grüßen Fritz

    Antwort

    Hallo Fritz,

    eine Berufsunfähigkeit läßt sich nicht anhand pauschaler Kriterien oder an einer Krankheit festmachen.

    Voraussetzung ist, daß Sie aufgrund Ihres Gesundheitszustands den Beruf bzw. die damit verbundenen Tätigkeiten dauerhaft nicht mehr ausüben können.
    Ob dies der Fall ist, kann nur ein Arzt beurteilen und wird in der Regel durch Gutachter festgestellt.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Lieber Herr Ebert, ich schreibe Ihnen weil ich eine Freundin habe, die evtl. auf ihrer Arbeit gemobbt wird. Wir können das nicht so richtig einschätzen und hätten gerne Ihre Meinung dazu. Sie ist seit einigen Monaten auf Langzeitinsulin umgestellt (was für sie sehr gut ist!) und hat davon ihrem neuen Betriebsarzt auf ihrer neuen Arbeit erzählt. Der wiederum sieht jetzt plötzlich ihre Berufsfähigkeit gefährdet (bei der alten Stelle gab es kein Problem!). Sie solle bitte allen, auch der Pflegedienstleitung, von ihrem Diabetes erzählen! Ansonsten würde er sie als ungeeignet für diese Stelle im Schichtdienst beurteilen! Was bedeutet: keine Stelle. Sie musste außerdem eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass der Betriebsarzt mit der Verwaltung offen über ihren Diabetes reden darf. In vielen gesprächen fielen Sätze wie „Wollen sie denn von einer kranken Krankenschwester gepflegt werden? Versetzen sie sich mal in die Lage der Patienten“. So haben sie ihr schon fast ein schlechtes Gewissen eingeredet, dass ihr Job auch nicht das Wahre für eine Diabetikerin sei etc… Meine Freundin (24 Jahre alt) geht sehr verantwortungsvoll mit ihrem Diabetes um und hatte noch nie einen schweren Vorfall wie eine Unterzuckerung mit Koma oder dergleichen. Ist das Vorgehen des Betriebsarztes und der Kollegen denn rechtens? Was kann sie tun? Rosalie

    Antwort

    Hallo Rosalie,

    es muss sichergestellt sein, daß durch Unterzuckerungen nichts passiert, hierzu kann der Betriebsarzt ggf. erforderliche Maßnahmen empfehlen.

    Die Berufsfähigkeit Ihrer Freundin wird aber nicht davon abhängen dürfen, ob diese die Krankheit dem Arbeitgeber oder Kollegen offenlegt.

    Ein wie geschildertes Verhalten des Betriebsarztes ist meines Erachtens daher nicht akzeptabel.Der Betriebsarzt müsste konkret begründen,warum er Ihre Freundin nicht als berufsfähig ansehen will. Hierbei muss er sorgfältig arbeiten und auch die aktuellen medizinischen Erkenntnisse berücksichtigen.
    Ist dies nicht gegeben, dann wäre seine Einschätzung nicht lege artis und damit grundsätzlich fehlerhaft. Falls Ihre Freundin deswegen Nachteile erleidet (u.a. Jobverlust), dann wäre der Betriebsarzt potentiell schadensersatzpflichtig.
    Im Übrigen darf kein Patient dazu genötigt werden, eine solche Einverständniserklärung zu unterschreiben.

    Ihre Freundin sollte dem Betriebsarzt deutlich machen, daß sie sich das nicht gefallen lässt und er sich auch über die Konsequenzen bewusst sein muss, falls sie aufgrund seiner Einschätzung zu Unrecht den Job verliert.
    Sofern sie von Kollegen oder Vorgesetzten derart gemobbt wird, dann kann sie hiergegen möglicherweise arbeitsrechtlich vorgehen. Ich empfehle, daß sie hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsuliert, Adressen nennen die örtlich für sie zuständige Anwaltskammer.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Hallo Herr Ebert, ich habe seit meinem 15. Lebensjahr Diabetes und wollte schon immer Medizin studieren. Nun ist es endlich soweit. Mich beschäftigt eine ganz bestimmte Frage. Darf man als Diabetiker Typ 1 überhaupt Chirurg werden? Mein Ziel wäre es plastischer Chirurg zu werden, aber diese Frage bereitet mir Angst und Kopfschmerzen! Um Pilot zu werden, darf man beispielsweise kein Diabetiker sein, aber gibt es für die Chirurgie auch solche Einschränkungen? Danke und Gruß Frederik

    Antwort

    Hallo Frederik,

    ein gesetzliches Verbot besteht meines Wissens nicht.
    Es muss aber natürlich sichergestellt sein, daß Sie die für die Ausübung des Berufs erforderliche Konzentrations- und Koordinationsfähigkeit permanent gewährleisten können, damit kein Patient zu Schaden kommt.

    In jungen Jahren wird dies meist weniger ein Problem sein; wenn allerdings irgendwann Folgeerkrankungen auftreten, kann sehr schnell das Risiko der Berufsunfähigkeit bestehen.

    Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) hat zusammen mit dem Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes-Gesellschaft einen Leitfaden für Betriebsärzte und Arbeitgeber herausgegegeben; dort sind auch weitere Informationen enthalten.
    Sie können die Broschüre auf der Website der DGUV herunterladen

    Viele Grüße
    Oliver Ebert

  • Betreff: Diabetes im Berufsalltag

    Frage

    Ich habe seit Januar 2018 die Diagnose Typ 1. Ich bin 28 Jahre alt. Anfangs war ich so überrumpelt, dass ich keine Probleme mit der Krankheit hatte. Im Oktober fange ich eine Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin an. Ich habe mich vorab informiert, ob das überhaupt möglich ist - sonst hätte ich das nicht gemacht. Habe aber tierisch Angst davor, dass ich körperlich nicht in der Lage dazu sein werde. Ich gehe davon aus, dass ich weniger Bolusinsulin spritzen werde, damit sich der Blutzuckerwert durch die Bewegung abbaut, oder? Führt das aber nicht zu Folgeerkrankungen? Ich bin sehr unsicher auch diesbezüglich ob ich für eventuelle Fehler, die mir bei einer Unterzuckerung etc. passieren haftbar gemacht werde. Wie kann ich mich absichern? Muss ich mich an bestimmte Regeln halten? Da ich mit Menschen arbeite, habe ich Angst, dass ich was Falsches mache weil ich quasi nicht zurechnungsfähig bin. Ich kann die Krankheit auch noch schwer einschätzen. Es ist gerade noch alles so unsicher und ich habe noch nicht so das Gespür für Unter- oder Überzuckerungen etc. LG Sabrina

    Antwort

    Hallo Sabrina,

    dank neuer Therapiemöglichkeiten steht der Diabetes zwischenzeitlich nur noch wenigen Berufen entgegen. Auch der Beruf einer Gesundheits- und Krankenpflegerin ist grundsätzlich mit dem Diabetes vereinbar.

    Ob und welche Tätigkeiten Sie in der momentanen Phase machen können, sollten Sie mit Ihrem Arzt und ggf. auch dem Betriebsarzt besprechen.

    Eine Haftung im Beruf müssen Sie nur befürchten, wenn aufgrund eines Verschulden von Ihnen etwas passiert. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie vergessen, den Blutzucker regelmäßig zu messen, es deswegen zu einer Unterzuckerung kommt, und aufgrund dessen dann ein Patient einen Schaden erleidet.

    Sie haften aber nciht, wenn Sie gar nichts falsch gemacht und die Empfehlungen Ihres Arztes eingehalten haben.

    Viele Grüße
    Oliver Ebert