Fakten über Haushaltszucker
„Haushaltszucker“ ist der Zucker, den jeder zu Hause stehen hat. Egal ob weißer Zucker, brauner Zucker, Rohrzucker, Kandiszucker, Kokosblütenzucker, exotisches Rote-Banane-Pulver oder ähnliches – Zucker bleibt Zucker.
Oft wird neuen Zuckersorten, z.B. aktuell beim Kokosblütenzucker, ein gesundheitlicher Nutzen angedichtet. Es wird behauptet, dass der Zucker besonders viele Vitamine und Mineralstoffe enthält oder ähnliches und darum gesünder ist. Die Unterschiede zwischen den Zuckersorten sind aber so minimal, dass sie bei normalen Mengen überhaupt keinen Unterschied machen. Ob Sie Zucker für 0,69 € pro Kilo (weißer Haushaltszucker) oder für 20-30 € pro Kilo (Kokosblütenzucker, Rote-Bananen-Pulver) kaufen, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Aber einen gesundheitlichen Nutzen haben Sie von beidem nicht. Haushaltszucker in jeder Form treibt den Blutzuckerspiegel nach dem Essen schnell in die Höhe und lässt ihn kurze Zeit später schnell wieder absinken: Es folgt Heißhunger. Haushaltszucker (egal in welcher Form) hat ca. 400 kcal / 100g.
Auch „natürliche“ Süße durch Honig, Agavendicksaft, Ahornsirup und Co. lassen den Blutzucker schnell ansteigen, denn auch diese Produkte bestehen fast ausschließlich aus purem Zucker – 100 g Honig liefern 75 g Zucker und 300 kcal. Ein gesundheitlicher Nutzen durch Enzyme im Honig, oder einen geringfügig niedrigeren Glykämischen Index, machen diese Süßen trotzdem nicht zu einem „gesunden“ Zuckerersatz.
Fruktose wird insulinunabhängig von den Körperzellen aufgenommen. Daher ging man früher davon aus, dass Fruchtzucker (Fruktose) bei Diabetes besser verträglich sei und bot spezielle „Diabetiker-Lebensmittel“ mit Fruktose statt Haushaltszucker an. Mittlerweile weiß man, dass Fruktose Übergewicht fördern kann, wenn sie in größerer Menge gegessen wird. Der Fruchtzucker aus Obst ist für Menschen mit Diabetes übrigens unbedenklich, denn hier kommen auch noch Ballaststoffe mit.
Quellen:
BfR, „Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen“, Hintergrundinformation Nr. 025/2014 des BfR vom 1. Juli 2014
Bundeslebensmittelschlüssel, Stand 2016
DGE, „Die Nährwerttabelle“, 4. Auflage 2016
Thielking, Bergheim (aid-Informationsdienst), „Süßende Lebensmittel und Süßungsmittel | Kokosblütenzucker, Rote-Banane-Pulver, Birkenzucker?“, 24.11.2016
„VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011“