Fakten über Süßstoffe

Süßstoff Stevia
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Süßstoffe schmecken viel süßer als Haushaltszucker und Zuckeraustauschstoffe, weshalb man nur ganz kleine Mengen zum Süßen benötigt. Sie enthalten überhaupt keine Kilokalorien und keinen Zucker. Sie haben weder Einfluss auf den Blutzuckerspiegel, noch steigern sie das Hungergefühl. Auch sie zählen, wie die Zuckeraustauschstoffe, zu den Zusatzstoffen und werden bei verpackten Lebensmitteln im Zutatenverzeichnis mit „Süßungsmittel“, sowie dem Namen oder der E-Nummer bezeichnet. Auf der Verpackung steht außerdem „mit Süßungsmittel(n)“. Anhand des Zusatzes „Süßungsmittel“ lässt sich also nicht unterscheiden, ob es sich um einen kalorienhaltigen Zuckeraustauschstoff oder einen kalorienfreien Süßstoff handelt. Wie alle Zusatzstoffe unterliegen auch die Süßstoffe strengen Regeln und werden regelmäßig überprüft. Gerüchte über Krebsentstehung o.ä. durch Süßstoffe sind wissenschaftlich nicht belegt. Derzeit zugelassen sind: Acesulfam K (E 950), Aspartam (E 951), Cyclamat (E 952), Saccharin (E 954), Sucralose (E 955), Thaumatin (E 957), Neohesperidin DC (E 959), Steviolglycoside, auch „Stevia“ genannt, (E 960), Neotam (E 961), Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) und Advantam (E 969).

Stevia

Neben den bekannten Süßstoffen wurden kürzlich die Stevioglycoside zugelassen. Das sind süße Stoffe, die in der Pflanze „Stevia rebaudiana“ vorkommen. Dieser Süßstoff wird daher umgangssprachlich „Stevia“ genannt. Er schmeckt leicht nach Lakritz. In den letzten Jahren ist Stevia viel Aufmerksamkeit in den Medien gewidmet worden, nicht zuletzt weil dieser Süßstoff oft als „natürlich“ oder „pflanzlich“ vermarktet wird. Der Süßstoff wird durch chemische Prozesse aus der Pflanze gewonnen und zählt deswegen - genau wie Haushaltszucker - zu hochverarbeiteten Zutaten. Bei Steviolglycosiden werden oft Trägersubstanzen eingesetzt, z.B. andere Zuckeraustauschstoffe, die ggf. auch angerechnet werden müssen. Deshalb grundsätzlich immer auf die Nährwerttabelle schauen und die KE bzw BE anhand der Angabe Kohlenhydrate/ 100 g berechnen.

 

Quellen:

BfR, „Bewertung von Süßstoffen und Zuckeraustauschstoffen“, Hintergrundinformation Nr. 025/2014 des BfR vom 1. Juli 2014
Bundeslebensmittelschlüssel, Stand 2016
DGE, „Die Nährwerttabelle“, 4. Auflage 2016
Thielking, Bergheim (aid-Informationsdienst), „Süßende Lebensmittel und Süßungsmittel | Kokosblütenzucker, Rote-Banane-Pulver, Birkenzucker?“, 24.11.2016
„VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011“