G-BA- Beschluss zur „Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Absund
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im Oktober 2012 eine Richtlinie zur Heilkundeübertragung beschlossen, die ärztliche Aufgaben an Pflegefachpersonen überträgt. Die Richtlinie zur Heilkundeübertragung sieht vor, dass speziell ausgebildete Gesundheits- und Krankenpfleger sowie Altenpfleger in der Versorgung von Menschen mit Typ1- und Typ-2-Diabetes, Bluthochdruck, chronischen Wunden oder einer Demenzerkrankung auch Tätigkeiten übernehmen, für die bisher Ärzte zuständig waren. DDG, VDBD, DDB, BVND und BNDB nehmen dazu Stellung.