Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu langwirksamen Insulinanaloga
Die am 18.3.10 veröffentlichte Beschlussvorlage des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) schließt langwirksame Analoginsuline aus der Erstattungsfähigkeit für gesetzlich versicherte Typ 2 Diabetespatienten aus, so lange sie teurer sind als Humaninsulin. In einer Stellungnahme kritisieren diabetesDE und die Deutschen Diabetes Gesellschaft diesen G-BA-Beschluss als falsch und gefährlich für die betroffenen Patienten.