Nährwerttabelle verstehen

Nährwertinformationen auf Lebensmittel-Verpackung
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Die Nährwerttabelle, die auf jedem verpackten Lebensmittel stehen muss, macht Angaben zu den Nährwerten von Lebensmitteln. Hier muss angegeben werden, wieviel Energie, Fett, Kohlenhydrate, Eiweiß und Salz enthalten sind. Alle Angaben werden pro 100 g des Lebensmittels gemacht.

Bei den Fetten wird zusätzlich der Gehalt an gesättigten Fettsäuren (gesundheitlich eher ungünstig) genannt. Bei Kohlenhydraten wird zusätzlich der Gehalt an Zucker (gesundheitlich eher ungünstig) genannt. Die derzeitige Kennzeichnung sagt allerdings nichts über den Gehalt an „zugesetztem Zucker“.

Zusätzlich dürfen einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Alkohol, Stärke, Ballaststoffe (gesundheitlich günstig), sowie Vitamine und Mineralstoffe genannt werden. Vitamine und Mineralstoffe dürfen nur genannt werden, wenn sie in ausreichender Mengen vorkommen (mind. 15 % des Tagesbedarfs). Dann muss zusätzlich dabeistehen, zu wieviel Prozent sie den Tagesbedarf decken. Früher wurde manchmal nur der Natrium-Gehalt angegeben (Natrium-Gehalt x 2,5 = Salz-Gehalt), das ist mittlerweile aber nicht mehr zulässig.

Wie tricksen die Lebensmittelhersteller?

Oft werden neben den Angaben pro 100 g auch Angaben zu Portionsgrößen gemacht. Hier werden bewusst sehr kleine Portionsgrößen gewählt, damit der Eindruck entsteht, dass man weniger Kalorien und weniger der gesundheitlich eher ungünstigen Inhaltsstoffe (Zucker, gesättigte Fettsäuren und Salz) isst, als das tatsächlich der Fall ist. Machen Sie sich doch mal den Spaß und wiegen Sie die Portionsgröße Müsli ab, die auf der Verpackung angegeben ist. Werden Sie von 40 g satt? Außerdem sollten Sie bei fettarmen und light-Produkten auf der Hut sein, denn eine Reduktion von Fett wird geschmacklich oft durch eine Extra-Portion Zucker ausgeglichen. Zudem neigt man dazu, von light-Produkten mehr zu essen, so dass die light-Version letztendlich oft mehr Kalorien liefert als das „normale“ Lebensmittel.

 

Quellen:

http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/zucker-hat-viele-namen
LMIV: VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011
DGE, „FAQ Speisesalz“, März 2016