Zutatenverzeichnis verstehen

Zutatenverzeichnis auf Lebensmittel-Verpackung
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Im Zutatenverzeichnis stehen alle Zutaten eines Produkts, geordnet nach der Menge, in der sie im Produkt vorkommen. Die erste Zutat ist also am meisten enthalten, die letzte Zutat am wenigsten. Bei Zusatzstoffen muss die entsprechende Kategorie (z.B. Süßungsmittel, Konservierungsstoff usw.) oder der Name oder die E-Nummer angegeben sein (siehe unten).

Bei Zutaten, die auf der Vorderseite der Verpackung genannt oder abgebildet sind, muss der prozentuale Anteil angegeben sein. Bei einem Erdbeerjoghurt können Sie also im Zutatenverzeichnis sehen, wieviel Erdbeere wirklich enthalten ist. Zutaten, auf die Allergiker reagieren, heißen „Allergene“ und werden im Zutatenverzeichnis fett oder GROSS geschrieben.

Generell gilt: Je kürzer die Zutatenliste und je weniger Begriffe dort stehen, die Sie nicht kennen, desto besser!

Wie tricksen die Lebensmittelhersteller?

Lebensmittel, bei denen an erster Stelle im Zutatenverzeichnis „Zucker“ steht, sind offensichtliche Zuckerfallen und werden weniger gekauft. Daher wird mit verschiedenen Zutaten gesüßt, sodass dann im Zutatenverzeichnis die zuckrigen Zutaten an zweiter, dritter und vierter Stelle stehen. Sie sollten also im Zutatenverzeichnis nicht nur nach „Zucker“ Ausschau halten, um Zuckerfallen zu enttarnen, sondern auch nach den folgenden Begriffen:

Mit der Endung -ose:

Saccharose
Dextrose
Raffinose
Glukose
Laktose
Maltose


Mit der Endung –dextrin und -extrakt:

Maltodextin
Dextrin
Weizendextrin
Malzextrakt
Gerstenmalz/-extrakt


Sirup, Säfte & Co:

Honig
Agavendicksaft
Ahornsirup
Akaziensirup
Fruktosesirup oder Fruktose-Glukose-Sirup
Glukosesirup, Glukose-Fruktose-Sirup oder Stärkesirup
Karamellsirup
Rohrohrzucker
Kokosblütenzucker

Außerdem werden Sie bei einigen Produkten den Aufdruck „ohne Zuckerzusatz“ finden. Dieser kann irreführen, denn auch hier tricksen die Hersteller häufig: Wird eine süßschmeckende Zutat wegen ihrer Farbe eingesetzt, zählt sie laut Lebensmittelrecht nicht als Zucker, sondern als Farbstoff und der Begriff „ohne Zuckerzusatz“ darf auf der Verpackung stehen. Der Zusatz „enthält von Natur aus Zucker“ wird oft falsch gebraucht, denn Honig enthält von Natur aus Zucker, zählt aber trotzdem als zugesetzter Zucker. Bleiben Sie daher kritisch!

 

Zusatzstoffe und E-Nummern

In vielen Produkten sind Zusatzstoffe enthalten. Manchmal ist es uns bewusst, weil sie als E-Nummern auf den Zutatenlisten stehen und manchmal wissen wir gar nicht, dass bestimmte Zutaten als Zusatzstoffe gelten und eigentlich auch eine E-Nummer tragen. Denn die Hersteller haben die Wahl, entweder die E-Nummer in der Zutatenliste zu nennen oder den Klassennamen bzw. Einsatzzweck des Zusatzstoffes, z. B. „Säuerungsmittel“.

Die Zusatzstoffe erfüllen allerlei Aufgaben bei der Herstellung verschiedenster Lebensmittel, von Veränderung der Konsistenz über Konservierung bis hin zu Schmelzeigenschaften.

Prinzipiell unterliegen alle Stoffe umfangreichen Prüfprozessen, bevor ihr Einsatz in der EU erlaubt werden kann. Alle Stoffe stehen auf einer sog. „Positiv-Liste“, das bedeutet, dass nur die Stoffe erlaubt sind, die auf dieser Liste stehen. Alle anderen sind verboten. So gelten auch zugesetzte Vitamine als Zusatzstoffe. Aktuell zugelassen sind 341 Stoffe, die in verschiedene Klassen eingeteilt sind, die Auskunft über die Verwendung geben, z.B. „Farbstoff“.

VerbraucherInnen, die naturbelassene Lebensmittel bevorzugen, sind jedoch sehr kritisch im Hinblick auf Zusatzstoffe und fragen sich, ob hier nicht weniger mehr ist. Auch hier gilt es kritisch zu bleiben.

Übrigens, das „E“ steht für Europa oder essbar!

 

Quellen:

http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/zucker-hat-viele-namen
LMIV: VERORDNUNG (EU) Nr. 1169/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Oktober 2011
DGE, „FAQ Speisesalz“, März 2016